Allgemeine geschäftsbedingungen

Lara Sief Fotografie, wedding by larasief

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Vertragsabschluss für eine Hochzeit Begleitung, wird ergänzend auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  der Fotografin verwiesen.

Allgemeines

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.”Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.


Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:  
  2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer mündlich oder schriftlich anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.  Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer mündlich oder schriftlich ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung von Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von fünf Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.  
  3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von fünf Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt mündlich oder schriftlich. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung von Fotos zustande.  
  4. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet


Urheberrecht & Nutzungsrecht


  1. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin. Diese überträgt dem Brautpaar das Nutzungsrecht zur Nutzung der entstandenen Bilder. Die Übertragung der Nutzungsrechte geschieht zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkt. Vor Veröffentlichung eines Bildes muss die Fotografin den Auftraggeber nicht informieren.
  2. Bei Hochzeitsbuchungen gilt folgendes: Für den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität der Arbeiten überzeugen können. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf.
  3. Möchte der Auftraggeber nicht das Ausnahmen von Personen geteilt werden, so wird ein Zusatzvertrag über diese Absprache festgehalten. Deko Aufnahmen und Location ohne Personen sind jedoch erlaubt.


Nutzungsrechte für den Auftraggeber (Brautpaar)


  1. Der Auftraggeber ist berechtigt die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden (Social Media, Buch etc.) sowie unbegrenzte Ausdrucke zu erstellen.
  2. Die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken, sofern nicht anders vereinbart, ist untersagt.
  3. Die Roh-Daten (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  4. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Verfremdung der Fotografien (z. B. Filter, Zuschnitt, Retusche, KI) ist NICHT zulässig.  Entstellende oder rufschädigende Veränderungen sind in jedem Fall unzulässig und können strafrechtlich belangt werden.



Datenänderung, Terminverschiebung oder stornierung durch den Auftraggeber


  1. Eine Verschiebung des vereinbarten Hochzeitstermins durch das Brautpaar ist grundsätzlich möglich, sofern der Fotograf am neu gewünschten Termin verfügbar ist.
  2. Der Wunsch auf Terminänderung ist dem Fotografen schriftlich mitzuteilen. Eine Terminverschiebung ist nur auf einen Termin innerhalb des laufenden Kalenderjahres oder des unmittelbar folgenden Kalenderjahres möglich.
  3. Ist der Fotograf am neu gewünschten Termin verfügbar, wird der Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortgeführt. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
  4. Ist der Fotograf am neu gewünschten Termin nicht verfügbar, gilt die gewünschte Terminänderung als vom Brautpaar gewünschte Beendigung des Vertrages. In diesem Fall finden die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen Anwendung.
  5. Organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit der Hochzeitsplanung, insbesondere Änderungen der Location, des Standesamts oder der Kirche, liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Brautpaares und begründen keinen Anspruch auf eine kostenfreie Beendigung oder Änderung des Vertrags In diesen Fällen gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen zur Terminverschiebung bzw. zum Rücktritt

Stornierungsbedingungen für den Auftraggeber (Brautpaar)


  1. Das Brautpaar kann den Vertrag vor Beginn der verenbarten fotografischen Leistungen kündigen. Maßgeblich für die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungs- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin. Die Kündigung bzw. Stornierung hat in Textform zu erfolgen.
  2. Erfolgt die Stornierung bis einschließlich 14 Tage nach Vertragsabschluss, kann das Brautpaar den Vertrag kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
  3. Bei einer Stornierung ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss kann die Fotografin einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der nachfolgenden Staffelung verlangen. Maßgeblich ist das vereinbarte Gesamthonorar für die fotografische Leistung. Nicht entstandene Auslagen und Reisekosten werden nicht berücksichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den geschuldeten Betrag angerechnet.


Pauschalierter Schadensersatz bei Stornierung ab dem 15. Tag:

-> mehr als 12 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30 % des Gesamthonorars

-> 12 Monate bis mehr als 9 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50 % des Gesamthonorars

-> 9 Monate bis mehr als 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 60 % des Gesamthonorars

-> 6 Monate bis mehr als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 65 % des Gesamthonorars

->  3 Monate bis mehr als 1 Monat vor dem Hochzeitsermin: 70% des Gesamthonorars

-> 1 Monat oder weniger vor dem Hochzeitstermin: 80 % des Gesamthonorars


4. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein Schaden oder

ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Hochzeitstermins werden berücksichtigt

5.Bereits vollständig erbrachte und gesondert vereinbarte Leistungen, insbesondere ein bereits durchgeführtes Kennenlern- oder Paarshooting, werden unabhängig

von der Beendigung des Vertrags entsprechend der hierfür vereinbarten Vergütung von 249,00€ abgerechnet.


Vergütung & Auslagen


  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. 500,00€ des Gesamthonorars sind als Terminreservierung und Anzahlung sofort an den Auftragnehmer zu entrichten. Bei Honoraren unter 1000,00€ sind davon 50% als Anzahlung zu entrichten.
  3. Für Hochzeitsbuchungen gilt: Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 700,00€ des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
  4. Die Kosten des gewählten Shooting- oder Bild-Paketes sind per Überweisung zu begleichen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen sind ebenfalls per Überweisung zu begleichen. Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.
  5. Fällige Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
  7. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten
  8. . Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Nimmt der Auftragnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, ist er zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt.
  9. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.